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Dikasterium für die Bischöfe

Das Dikasterium für die Bischöfe ist für alle Angelegenheiten zuständig, die die Errichtung und Besetzung von Teilkirchen und die Ausübung des Bischofsamtes in der lateinischen Kirche betreffen, unbeschadet der Zuständigkeit des Dikasteriums für die Evangelisierung.

 

Dem Dikasterium obliegt es, nach Zusammenstellung der notwendigen Elemente und in Zusammenarbeit mit den Bischöfen und Bischofskonferenzen all das zu behandeln, was die Errichtung der Teilkirchen und ihrer Verbände, ihre Aufteilung, Vereinigung, Aufhebung und andere Veränderungen betrifft, sowie die Errichtung von Militärordinariaten und die Errichtung von Personalordinariaten für die anglikanischen Gläubigen, die innerhalb der territorialen Grenzen einer bestimmten Bischofskonferenz in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche eintreten, nach Anhörung des Dikasteriums für die Glaubenslehre und nach Konsultation der Konferenz selbst.

 

Das Dikasterium sorgt für all das, was die Ernennung von Bischöfen, Diözesanbischöfen und Titularbischöfen, der apostolischen Administratoren und allgemein die Besetzung der Teilkirchen betrifft. Es tut dies unter Berücksichtigung der Vorschläge der Teilkirchen, der Bischofskonferenzen und der Päpstlichen Vertretungen und nach Konsultation der Mitglieder des Präsidiums der jeweiligen Bischofskonferenz und des Metropoliten. In diesen Prozess bezieht sie in geeigneter Form auch die Mitglieder des Gottesvolkes der betreffenden Diözesen ein.

Das Dikasterium legt im Einvernehmen mit den Bischofskonferenzen und ihren regionalen und kontinentalen Zusammenschlüssen die Kriterien für die Auswahl der Kandidaten fest. Diese Kriterien müssen den unterschiedlichen kulturellen Anforderungen Rechnung tragen und in regelmäßigen Abständen überprüft werden.

Das Dikasterium befasst sich gemäß den Bestimmungen des Kirchenrechts auch mit dem Rücktritt von Bischöfen von ihrem Amt.

 

Jedes Mal, wenn über die Errichtung oder Änderung von Teilkirchen und ihren Zusammenschlüssen sowie über die Besetzung von Teilkirchen mit den Regierungen verhandelt werden muss, geht das Dikasterium nach Rücksprache mit der Sektion für die Beziehungen zu Staaten und internationalen Organisationen des Staatssekretariats und den betroffenen Bischofskonferenzen vor.

 

Das Dikasterium bietet den Bischöfen jede Zusammenarbeit im Hinblick auf die ordnungsgemäße und fruchtbare Ausübung des ihnen anvertrauten Hirtenamtes an.

In den Fällen, in denen für die ordnungsgemäße Ausübung des bischöflichen Leitungsamtes ein besonderes Eingreifen erforderlich ist, obliegt es dem Dikasterium, wenn der Metropolit oder die Bischofskonferenzen nicht in der Lage sind, das Problem zu lösen, gegebenenfalls im Einvernehmen mit den anderen zuständigen Dikasterien, brüderliche oder apostolische Visitationen anzuberaumen, und mit gleicher Vorgehensweise deren Ergebnisse auszuwerten und dem Papst die für zweckmäßig erachteten Entscheidungen vorzulegen.

 

Das Dikasterium hat die Aufgabe, alles zu regeln, was mit den Besuchen „ad limina Apostolorum“ der ihm anvertrauten Teilkirchen zusammenhängt. Zu diesem Zweck prüft es die von den Diözesanbischöfen gemäß Artikel 40 übermittelten Berichte; es unterstützt die Bischöfe während ihres Aufenthalts in Rom, indem es die Begegnung mit dem Papst, Wallfahrten zu den Päpstlichen Basiliken und andere Gespräche entsprechend organisiert; schließlich übermittelt es ihnen nach Abschluss des Besuches schriftlich die Schlussfolgerungen, Anregungen und Vorschläge des Dikasteriums für die Teilkirchen und die Bischofskonferenzen.

 

Unbeschadet der Zuständigkeit des Dikasteriums für die Evangelisierung betreut das Dikasterium die Ausbildung der neuen Bischöfe, wobei es sich der Hilfe von Bischöfen bedient, die sich durch erwiesene Weisheit, Klugheit und Erfahrung auszeichnen, sowie von Experten aus den verschiedenen Bereichen der Weltkirche.

Das Dikasterium bietet den Bischöfen regelmäßig Möglichkeiten zur Weiterbildung und Fortbildung an.

 

Das Dikasterium übt seine Tätigkeit im Geiste des Dienstes und in enger Zusammenarbeit mit den Bischofskonferenzen und ihren regionalen und kontinentalen Zusammenschlüssen aus. Sie trägt Sorge für all das, was die Abhaltung von Partikularkonzilien sowie die Errichtung von Bischofskonferenzen und die Recognitio ihrer Statuten betrifft. Sie nimmt die Akten und Dekrete der genannten Institutionen entgegen, prüft sie und erteilt nach Anhörung der betroffenen Dikasterien die erforderliche Recognitio der Dekrete. Schließlich führt sie aus, was in den kanonischen Bestimmungen über die kirchlichen Provinzen und Regionen festgelegt ist.

 

Beim Dikasterium ist die Päpstliche Kommission für Lateinamerika eingerichtet, welche die Aufgabe hat, Fragen des Lebens und der Entwicklung dieser Teilkirchen zu studieren und den betreffenden Dikasterien entsprechend ihrer Zuständigkeit mit Rat und finanziellen Mitteln zur Seite zu stehen.

Sie ist auch für die Pflege der Beziehungen zwischen internationalen und nationalen kirchlichen Institutionen, die für die Regionen Lateinamerikas tätig sind, und den kurialen Institutionen zuständig.

 

Präsident der Kommission ist der Präfekt des Dikasteriums für die Bischöfe, der von einem oder mehreren Sekretären unterstützt wird. Diesen stehen auch einige Bischöfe als Berater zur Seite, die sowohl aus der Römischen Kurie als auch aus den Kirchen Lateinamerikas ausgewählt werden. Der Sekretär und die Berater werden vom Papst für fünf Jahre ernannt.

Die Mitglieder der Kommission werden aus dem Kreis der kurialen Einrichtungen, des Rates der Bischöfe Lateinamerikas, der Bischöfe der Regionen Lateinamerikas und der im vorigen Artikel genannten Institutionen ausgewählt. Sie werden vom Papst für fünf Jahre ernannt.

Die Kommission verfügt über eigene Beamte.

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