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SCHREIBEN VON PAPST FRANZISKUS AN DEN PRÄSIDENTEN
DER INTERNATIONALEN KOMMISSION
GEGEN DIE TODESSTRAFE

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An den verehrten Herrn
Federico Mayor,
Präsident der Internationalen
Kommission gegen die Todesstrafe

Herr Präsident!

Mit diesem Schreiben möchte ich allen Mitgliedern der Internationalen Kommission gegen die Todesstrafe, der Gruppe der Länder, die die Kommission unterstützen, sowie allen, die mit der Körperschaft, der Sie vorstehen, zusammenarbeiten, meinen Gruß zukommen lassen.

Außerdem möchte ich meinen persönlichen Dank sowie den Dank der Menschen guten Willens zum Ausdruck bringen für ihren Einsatz für eine von der Todesstrafe freie Welt sowie für ihren Beitrag zur Errichtung eines weltweiten Moratoriums für Hinrichtungen in aller Welt, mit dem Ziel, die Todesstrafe abzuschaffen.

Einige Gedanken zu diesem Thema habe ich in meinem Schreiben an die Internationale strafrechtliche Vereinigung und die Lateinamerikanische strafrechtliche und kriminologische Vereinigung vom 30. Mai 2014 mitgeteilt. Ich hatte Gelegenheit, sie am 23. Oktober 2014 in meiner Ansprache vor den fünf großen Weltverbänden, die sich mit der Untersuchung des Strafrechts, der Kriminologie, der Viktimologie und der strafrechtlichen Fragen befassen, zu vertiefen. Bei diesem Anlass möchte ich Ihnen einige Überlegungen mitteilen, durch die die Kirche einen Beitrag zu den humanistischen Bemühungen der Kommission leisten kann.

Das Lehramt der Kirche, begonnen bei der Heiligen Schrift und der Jahrtausende langen Erfahrung des Gottesvolkes, verteidigt das Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod und vertritt die volle Würde des Menschen als Abbild Gottes (vgl. Gen 1,26). Das menschliche Leben ist unantastbar, weil es von seinem Beginn, vom ersten Augenblick der Empfängnis an Frucht der göttlichen Schöpfermacht (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 2258) und Gegenstand der persönlichen Liebe Gottes ist, da der Mensch auf Erden die einzige von Gott um ihrer selbst willen gewollte Kreatur ist (vgl. Gaudium et spes, 24).

Die Staaten können aktiv töten, wenn sie die Todesstrafe anwenden, wenn sie ihre Völker in den Krieg führen oder wenn sie außergerichtliche oder durch kurzen Prozess entschiedene Hinrichtungen vornehmen. Sie können auch durch Unterlassung töten, wenn sie ihren Völkern den Zugang zum Lebensnotwendigen nicht gewährleisten.

»Ebenso wie das Gebot ›du sollst nicht töten‹ eine deutliche Grenze setzt, um den Wert des menschlichen Lebens zu sichern, müssen wir heute ein ›Nein zu einer Wirtschaft der Ausschließung und der Disparität der Einkommen‹ sagen« (Evangelii gaudium, Nr. 53). Das Leben, besonders das menschliche Leben, gehört Gott allein. Nicht einmal der Mörder verliert seine Menschenwürde, und Gott selbst leistet dafür Gewähr. Wie der heilige Ambrosius lehrt, wollte Gott Kain nicht durch einen Mord bestrafen, da er mehr die Reue des Sünders will als seinen Tod (vgl. Evangelium vitae, 9).

Unter bestimmten Gegebenheiten ist es notwendig, einen laufenden Angriff verhältnisgemäß abzuwehren, um zu verhindern, dass ein Angreifer einen Schaden verursacht. Und die Notwendigkeit, ihn unschädlich zu machen, kann seine Tötung mit sich bringen; das ist der Fall der Notwehr (vgl. Evangelium vitae, 55). Die Voraussetzungen der Notwehr lassen sich jedoch nicht auf den gesellschaftlichen Bereich übertragen ohne die Gefahr einer Verzerrung. Denn wenn man die Todesstrafe anwendet, tötet man Menschen nicht aufgrund eines laufenden Angriffs, sondern aufgrund von Schäden, die in der Vergangenheit zugefügt wurden. Außerdem wird sie auf Personen angewandt, die gegenwärtig nicht in der Lage sind, Schaden zuzufügen, sondern die bereits unschädlich gemacht wurden und denen die eigene Freiheit genommen wurde.

In der heutigen Zeit ist die Todesstrafe unzulässig, so schwer das Verbrechen des Verurteilten auch sein mag. Sie ist eine Verletzung der Unantastbarkeit des Lebens und der Würde der menschlichen Person, die dem Plan Gottes hinsichtlich des Menschen und der Gesellschaft sowie seiner barmherzigen Gerechtigkeit widerspricht und die Angleichung an jedes gerechte Ziel der Strafen verhindert. Sie schafft keine Gerechtigkeit für die Opfer, sondern schürt Rache.

Für einen Rechtsstaat stellt die Todesstrafe ein Versagen dar, weil sie ihn verpflichtet, im Namen der Gerechtigkeit zu töten. Dostojewski schrieb: »Den zu töten, der getötet hat, ist eine Strafe, die ungleich größer ist als das Verbrechen selbst. Der Mord aufgrund eines Urteils ist schrecklicher als der Mord, den ein Verbrecher begeht.« Man wird nie Gerechtigkeit erlangen, indem man einen Menschen tötet. Die Todesstrafe verliert jede Rechtmäßigkeit durch mangelhafte Selektivität des Strafrechtssystems und angesichts der Möglichkeit des Justizirrtums. Die menschliche Gerechtigkeit ist unvollkommen, und die Nichtanerkennung ihrer Fehlbarkeit kann sie zur Quelle von Ungerechtigkeiten machen. Durch die Anwendung der Todesstrafe nimmt man dem Verurteilten die Möglichkeit, den verursachten Schaden wieder gutzumachen oder zu korrigieren sowie die Möglichkeit des Schuldeingeständnisses, durch die der Mensch seine innere Umkehr zum Ausdruck bringt, und der Zerknirschung – das Tor zur Reue und zur Buße, um zur Begegnung mit der barmherzigen und heilenden Liebe Gottes zu gelangen.

Außerdem ist die Todesstrafe eine Praxis, auf die einige totalitäre Regime und Gruppen von Fanatikern häufig zurückgreifen zur Vernichtung politisch Andersdenkender, von Minderheiten sowie eines jeden Subjekts, das als »gefährlich« eingestuft oder als Bedrohung für ihre Macht oder für die Erlangung ihrer Ziele wahrgenommen wird. Wie in den ersten Jahrhunderten erleidet die Kirche auch im gegenwärtigen Jahrhundert die Anwendung dieser Strafe bei ihren neuen Märtyrer.

Die Todesstrafe steht der Bedeutung der humanitas und der göttlichen Barmherzigkeit entgegen, die Vorbild für die Gerechtigkeit der Menschen sein müssen. Sie schließt auch eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung ein, wie die Angst, die dem Augenblick der Hinrichtung vorausgeht, und das schreckliche Warten zwischen der Urteilsverkündung und der Ausführung der Strafe, eine »Folter«, die im Namen des geschuldeten Prozesses gewöhnlich viele Jahre dauert und die im Vorzimmer des Todes nicht selten zu Krankheit und Wahnsinn führt.

In einigen Kreisen diskutiert man über die Form der Hinrichtung, so als ginge es darum, die Weise zu finden, es »gut zu machen«. Im Laufe der Geschichte wurden verschiedene Tötungsmechanismen verteidigt, weil sie das Leiden und den Todeskampf der Verurteilten reduziert haben. Es gibt jedoch keine humane Form, einen anderen Menschen zu töten. Heutzutage gibt es nicht nur Mittel, das Verbrechen wirksam zu unterdrücken, ohne demjenigen, der es begangen hat, endgültig die Möglichkeit zu nehmen, wieder zu Ehren zu kommen (vgl. Evangelium vitae, 27), sondern es hat sich auch eine größere moralische Sensibilität gegenüber dem Wert des menschlichen Lebens entwickelt, die eine wachsende Abneigung gegen die Todesstrafe hervorgerufen und zur Unterstützung der verschiedenen Bestimmungen, die auf ihre Abschaffung oder auf die Einstellung ihrer Anwendung abzielen, durch die öffentliche Meinung geführt hat (vgl. Kompendium der Soziallehre der Kirche, 405).

Andererseits können auch die lebenslange Haftstrafe ebenso wie jene Haftstrafen, die aufgrund ihrer Dauer dem Verurteilten die Möglichkeit verwehren, eine Zukunft in Freiheit zu planen, als versteckte Todesstrafen aufgefasst werden, denn durch sie nimmt man dem Schuldigen nicht seine Freiheit, sondern man versucht, ihm seine Hoffnung zu nehmen. Aber auch wenn das Strafrechtssystem den Schuldigen ihre Zeit nehmen kann, darf es ihnen niemals ihre Hoffnung nehmen.

Wie ich in meiner Ansprache am 23. Oktober letzten Jahres gesagt habe, setzt die Todesstrafe die Leugnung der Feindesliebe voraus, die im Evangelium verkündigt wird. »Alle Christen und Menschen guten Willens sind daher heute aufgerufen, nicht nur für die Abschaffung der Todesstrafe – ganz gleich, ob diese legal oder illegal ist – in allen ihren Formen, sondern auch für die Verbesserung der Lebensbedingungen in den Gefängnissen zu kämpfen, unter Achtung der Menschenwürde der Personen, denen die Freiheit entzogen ist.«

Liebe Freunde, ich ermutige euch, das Werk, für das ihr euch einsetzt, weiterzuführen, denn die Welt braucht Zeugen der Barmherzigkeit und der zärtlichen Liebe Gottes. Abschließend vertraue ich euch dem Herrn Jesus an, der in den Tagen seines irdischen Lebens nicht wollte, dass man seine Verfolger zu seiner Verteidigung verletzt – »Steck dein Schwert in die Scheide« (Mt 26,52) –, der gefangen und zu Unrecht zum Tode verurteilt wurde, und der sich mit allen Gefangenen identifizierte, seien sie schuldig oder nicht: »Ich war im Gefängnis, und ihr seid zu mir gekommen« (Mt 25,36). Er, der sich gegenüber der Ehebrecherin nicht die Frage nach ihrer Schuld stellte, sondern die Ankläger aufforderte, das eigene Gewissen zu erforschen, bevor sie sie steinigten (vgl. Joh 8,1-11), gewähre euch die Gabe der Weisheit, auf dass die Aktionen, die ihr zugunsten der Abschaffung dieser grausamen Strafe unternehmt, angemessen und fruchtbar sein mögen.

Ich bitte euch, für mich zu beten. Mit herzlichem Gruß.

Aus dem Vatikan, am 20. März 2015

Franziskus

 



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